Die
Nachfrage nach Supervision in der Aus- und Weiterbildung
von HomöopathInnen nimmt immer mehr zu. Praxisanfänger
suchen Unterstützung beim Fallmanagement, sowohl
auf homöopathischem Gebiet, als auch in der Interaktion
mit dem Patienten. Hinzu kommt, dass im Rahmen der BKHD-Qualifikation
nach Ausbildung und zentraler Prüfung Supervision
verbindlich ist. Dazu müssen innerhalb von 3 Jahren
sechs chronische Fällevon einem homöopathischen
Fachsupervisor überprüft werden.
Ziel
der Supervision ist die Überprüfung der Arbeit
der Supervisanden zur Optimierung ihrer Arbeitsweise:
- Ist
die Anamnese vollständig?
- Stimmt
die Auswahl der Symptome?
- Ist
die Fallanalyse nachvollziehbar
- Ist
Repertorisation und Hierarchisierung plausibel
- Sind
Mittelwahl und Dosierung passend?
- Ist
die Dokumentation ausreichend und übersichtlich
strukturiert?
Supervision
ist inzwischen fester Bestandteil der Qualitätsentwicklung
sowie der Qualitätssicherung
von Therapeuten.
Die
zur Supervision vorgestellten Behandlungsfälle sollten
eine Verlaufsentwicklung (drei Follow-ups) haben. Echte
Problemfälle sind deshalb nicht geeignet, da eine
Beurteilung von Fallverlauf und dem Reagieren darauf und
auch die Patientenführung nur in begrenzter Weise
möglich ist.
Die
Kasuistiken müssen sorgfältig dokumentiert,
maschinengeschrieben dem Supervisor vorgestellt werden.
Während der dreijährigen Supervisionszeit sind
jährlich zwei Fälle zu bearbeiten, die am Ende
mit der Beurteilung durch den Supervisor bei der Qualitätskonferenz
des BKHD eingereicht werden müssen.
Eine
Handreichung für Supervisanden und Beurteilungsbögen
finden Sie hier
Ein
Wechsel des Supervisors oder der Supervisorin ist jederzeit
möglich, d.h. nicht alle sechs Kasuistiken müssen
vom gleichen Supervisor supervidiert werden.
Weitere
BKHD-Supervisoren und Supervisorinnen unter: www.bkhd-zweckbetrieb.de/supervision.html
Termine:
Einzelsupervision nach telefonischer Vereinbarung
Die
Einreichung der Fälle erfolgt schriftlich, jeweils
1 Woche vor Termin per Email (maximal 4 DIN A 4-Seiten).
Die Dokumentation soll beinhalten:
Alter und Geschlecht des Patienten (aus Gründen der
Schweigepflicht muss jeder Fall anonymisiert werden),
klinische Diagnosen/ggf. Erläuterungen, Spontanbericht,
gelenkter Bericht, Sozialanamnese, Chronologie der Erkrankungen
(separate Tabelle) einschließlich Schwangerschaften,
Geburten, Kinderkrankheiten, Traumen, Operationen, Behandlungen,
Familienanamnese, Untersuchung, Beobachtungen, miasmatische
Analyse, Diagnose, ggf. Notwendigkeit weiterer Abklärung,
homöopathische Behandelbarkeit, Einschätzung
der Prognose, Heilungshindernisse, evtl. Korrektur der
Diät und Lebensführung, miasmentypische Symptome
(§206 Organon), Causa (§3 Krankheitserkenntnis,
§5 bedeutungsvollste Momente der Krankengeschichte,
§93 Veranlassungen, §153-Symptome (Gemüt,
Allgemein, Lokal). Die Repertorisation muss beigelegt/eingefügt
sein. Begründet werden muss die Arzneimittelwahl,
Potenz + Dosierung, Dokumentation der Follow-ops, Veränderungen,
Begründung der getroffenen Entscheidungen, ggf. neue
Symptomenauswahl, Hierarchisierung...
Rechtzeitige
Anmeldung zur Teilnahme am Supervisionsarbeitskreis oder
Einzelsupervision telefonisch oder per Email.
Kosten
Einzelsupervision:
60 Minuten EUR 70,00
Um schriftliche Falleinreichung 1 Woche vor Termin wird
gebeten.