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Renate Krause
Klassische Homöopathie Puchheim bei München



 

HOMÖOPATHIE - SUPERVISION
Samuel Hahnemann-Gedenkmünze bronze

 

      Ich biete Homöopathie-Supervision für Praxisanfänger
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Die Nachfrage nach Supervision in der Aus- und Weiterbildung von HomöopathInnen nimmt immer mehr zu. Praxisanfänger suchen Unterstützung beim Fallmanagement, sowohl auf homöopathischem Gebiet, als auch in der Interaktion mit dem Patienten. Hinzu kommt, dass im Rahmen der BKHD-Qualifikation nach Ausbildung und zentraler Prüfung Supervision verbindlich ist. Dazu müssen innerhalb von 3 Jahren sechs chronische Fällevon einem homöopathischen Fachsupervisor überprüft werden.

Ziel der Supervision ist die Überprüfung der Arbeit der Supervisanden zur Optimierung ihrer Arbeitsweise:

  • Ist die Anamnese vollständig?
  • Stimmt die Auswahl der Symptome?
  • Ist die Fallanalyse nachvollziehbar
  • Ist Repertorisation und Hierarchisierung plausibel
  • Sind Mittelwahl und Dosierung passend?
  • Ist die Dokumentation ausreichend und übersichtlich strukturiert?

Supervision ist inzwischen fester Bestandteil der Qualitätsentwicklung sowie der Qualitätssicherung von Therapeuten.

Die zur Supervision vorgestellten Behandlungsfälle sollten eine Verlaufsentwicklung (drei Follow-ups) haben. Echte Problemfälle sind deshalb nicht geeignet, da eine Beurteilung von Fallverlauf und dem Reagieren darauf und auch die Patientenführung nur in begrenzter Weise möglich ist.

Die Kasuistiken müssen sorgfältig dokumentiert, maschinengeschrieben dem Supervisor vorgestellt werden. Während der dreijährigen Supervisionszeit sind jährlich zwei Fälle zu bearbeiten, die am Ende mit der Beurteilung durch den Supervisor bei der Qualitätskonferenz des BKHD eingereicht werden müssen.

Eine Handreichung für Supervisanden und Beurteilungsbögen finden Sie hier

Ein Wechsel des Supervisors oder der Supervisorin ist jederzeit möglich, d.h. nicht alle sechs Kasuistiken müssen vom gleichen Supervisor supervidiert werden.

Weitere BKHD-Supervisoren und Supervisorinnen unter: www.bkhd-zweckbetrieb.de/supervision.html

Termine:
Einzelsupervision nach telefonischer Vereinbarung
Die Einreichung der Fälle erfolgt schriftlich, jeweils 1 Woche vor Termin per Email (maximal 4 DIN A 4-Seiten).

Die Dokumentation soll beinhalten:
Alter und Geschlecht des Patienten (aus Gründen der Schweigepflicht muss jeder Fall anonymisiert werden), klinische Diagnosen/ggf. Erläuterungen, Spontanbericht, gelenkter Bericht, Sozialanamnese, Chronologie der Erkrankungen (separate Tabelle) einschließlich Schwangerschaften, Geburten, Kinderkrankheiten, Traumen, Operationen, Behandlungen, Familienanamnese, Untersuchung, Beobachtungen, miasmatische Analyse, Diagnose, ggf. Notwendigkeit weiterer Abklärung, homöopathische Behandelbarkeit, Einschätzung der Prognose, Heilungshindernisse, evtl. Korrektur der Diät und Lebensführung, miasmentypische Symptome (§206 Organon), Causa (§3 Krankheitserkenntnis, §5 bedeutungsvollste Momente der Krankengeschichte, §93 Veranlassungen, §153-Symptome (Gemüt, Allgemein, Lokal). Die Repertorisation muss beigelegt/eingefügt sein. Begründet werden muss die Arzneimittelwahl, Potenz + Dosierung, Dokumentation der Follow-ops, Veränderungen, Begründung der getroffenen Entscheidungen, ggf. neue Symptomenauswahl, Hierarchisierung...

Rechtzeitige Anmeldung zur Teilnahme am Supervisionsarbeitskreis oder Einzelsupervision telefonisch oder per Email.

Kosten Einzelsupervision:
60 Minuten EUR 70,00
Um schriftliche Falleinreichung 1 Woche vor Termin wird gebeten.

 

 

 

 

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